Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grafische Beratung, Webdesign & Digitale Dienstleistungen

Chie Marquart-Tabel
Schönwalder Straße 24
13347 Berlin
chie@posteo.de

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen Chie Marquart-Tabel (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über Webdesign-Leistungen, Webentwicklung und damit verbundene digitale Dienstleistungen geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern nicht eine differenzierte Regelung getroffen wird.

§ 2 Vertragsschluss und Angebote

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. dem Projektbriefing. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss ("Change Requests") sind schriftlich zu vereinbaren und können zu einer Anpassung von Vergütung und Zeitplan führen.

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot definierten Webdesign- und Entwicklungsleistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt.

(2) Zu den typischen Leistungen gehören je nach Vereinbarung:

  • Konzeption und Gestaltung von Websites und Landing Pages

  • Erstellung von Corporate Design und UI/UX-Konzepten

  • Pflege und Wartung bestehender Websites

  • Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Performance-Optimierung

(3) Hosting, Domain-Registrierung sowie laufende Pflege sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen, ohne den Auftraggeber gesondert zu informieren, sofern dies der ordnungsgemäßen Leistungserbringung dient.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Projektdurchführung erforderlichen Materialien, Informationen und Zugangsdaten vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Texte, Bilder, Logos und sonstige Medieninhalte

  • Zugangsdaten für Server, CMS oder Drittsysteme

  • Klare und vollständige Briefings sowie Feedback

(2) Verzögerungen, die aus unvollständiger oder verspäteter Zulieferung durch den Auftraggeber entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

(3) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur verbindlichen Entscheidung für das Projekt berechtigt ist.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.

(2) Bei Projekten wird folgende Zahlungsstruktur vereinbart, sofern nicht anders schriftlich festgelegt:

  • 50 % des Projektpreises bei Auftragserteilung (Anzahlung)

  • 50 % des Projektpreises nach Fertigstellung und vor Übergabe

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht abweichend vereinbart.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern: 9 Prozentpunkte) zu berechnen.

(5) Stunden- und Tagessätze für Zusatzleistungen werden im Angebot ausgewiesen. Nicht genutzte Stundenpakete verfallen nach sechs Monaten.

§ 6 Termine und Lieferfristen

(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bezeichnet wurden.

(2) Lieferfristen beginnen erst mit dem Eingang aller erforderlichen Unterlagen, Materialien und der vereinbarten Anzahlung.

(3) Bei höherer Gewalt, technischen Störungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich Fristen angemessen. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Designs, Grafiken, Code, Konzepte etc.) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Mit vollständiger Bezahlung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.

(3) Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

(4) Der Auftragnehmer behält das Recht, das erstellte Werk in seinem Portfolio und zu Werbezwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Verwendetes Fremdmaterial (Stock-Fotos, Fonts, Plugins etc.) unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter. Die Beschaffung und Lizenzierung liegt, sofern nicht anders vereinbart, beim Auftraggeber.

§ 8 Korrekturschleifen und Abnahme

(1) Im vereinbarten Projektpreis ist, sofern nicht anders angegeben, eine Korrekturschleife je Leistungspaket enthalten. Weitere Korrekturen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

(2) Als Korrektur gilt die Anpassung des bestehenden Konzepts. Die grundlegende Änderung der Ausgangsaufgabe oder des Gestaltungskonzepts gilt als neuer Auftrag und wird gesondert berechnet.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das fertiggestellte Werk innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung schriftlich abzunehmen oder begründete Mängel zu benennen.

(4) Erfolgt innerhalb der Frist keine Reaktion, gilt das Werk als abgenommen. Schönheitsfehler oder unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(2) Für Mängel, die der Auftraggeber bei Abnahme kannte oder kennen musste, haftet der Auftragnehmer nur, wenn er diese arglistig verschwiegen hat.

(3) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung ist auf die Höhe des Netto-Auftragswertes begrenzt, sofern keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt.

(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, fehlerhafte Zugangsdaten oder mangelnde Mitwirkung entstehen.

(6) Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Texte, Bilder und sonstigen Informationen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Vertragserfüllung und Kundenbetreuung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

(2) Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(3) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen des Projekts Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden erhält, ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäftsdaten, Strategien, Preise) geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei Jahren fort.

§ 12 Kündigung und Vertragsbeendigung

(1) Projektverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden, es sei denn, es wurde eine andere Laufzeit vereinbart.

(2) Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Bereits beschaffte Materialien oder eingesetzte Ressourcen werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vor.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: [Februar/2026]  |  Version 1.0